Wenn Ihr Kind Angebote der ergänzenden Förderung und Betreuung (eFöB, ehemals Hort) in der Schule besuchen soll, müssen Sie spätestens drei Monate vor dem gewünschten Betreuungsbeginn einen Antrag auf ergänzende Förderung und Betreuung in dem für Sie zuständigen Jugendamt beantragen:

 

Bezirksamt Marzahn – Hellersdorf

Jugendamt – Kita-Hort Gutscheinstelle

Riesaer Straße 94, 12627 Berlin

Tel.: (030) 115 (Bürgertelefon)

Fax: (030) 90293-4915

E-Mail: kindertagesbetreuung@ba-mh.berlin.de

 

Die ergänzende Förderung und Betreuung wird Schülerinnen und Schülern der 1. bis 6. Jahrgangsstufe in der Schul- und Ferienzeit ohne weitere Bedarfsprüfung gewährt. Das heißt, Sie erhalten von Ihrem Jugendamt den Bescheid für die ergänzende Förderung und Betreuung (ehemals Hortgutschein) Ihres Kindes. Der Bedarf wird in der Regel gleich bis zum Ende der 3. Jahrgangsstufe beschieden.

 

Die Bedarfsanerkennung wird nach 6 bis 8 Wochen den Eltern zugestellt.

Ab der 4. Jahrgangsstufe muss erneut ein Antrag auf ergänzende Förderung und Betreuung gestellt werden. Wünschen Sie zusätzliche Betreuungszeiten im Früh- oder Spätmodul, weil sich Ihre Arbeitszeiten geändert haben, müssen Sie das extra beantragen und den zusätzlichen Bedarf für diese Betreuungszeiten nachweisen.

Für die Jahrgangstufen 1 bis 3 ist der Hortbesuch kostenlos.